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   OLG Hamm, 22.08.2019 - III-1 Vollz (Ws) 461/19   

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https://dejure.org/2019,44210
OLG Hamm, 22.08.2019 - III-1 Vollz (Ws) 461/19 (https://dejure.org/2019,44210)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.08.2019 - III-1 Vollz (Ws) 461/19 (https://dejure.org/2019,44210)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. August 2019 - III-1 Vollz (Ws) 461/19 (https://dejure.org/2019,44210)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG NRW § 53 Abs. 3 S. 2
    Strafvollzug; Ausführungen zum Erhalt der Lebenstüchtigkeit; lockerungsbezogene Prüfung von Flucht- und Missbrauchsgefahr

  • rechtsportal.de

    StVollzG § 116 Abs. 1
    Lebenstüchtigkeit nicht alleine mit früheren Verstößen ablehnbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für eine Versagung von Ausführungen zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit in der Sicherungsverwahrung

Verfahrensgang

  • LG Arnsberg - 2 StVK 678/17
  • OLG Hamm, 22.08.2019 - III-1 Vollz (Ws) 461/19
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 14.12.2017 - 1 Vollz (Ws) 441/17
    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2019 - 1 Vollz (Ws) 461/19
    Doch lässt allein der Umstand, dass der Betroffene in der Vergangenheit aus einem Langzeitausgang nicht freiwillig zurückgekehrt ist, sich während dieses Ausgangs Betäubungsmittel verschafft und überdies möglicherweise eine Tätlichkeit begangen hat, nicht ohne weiteres darauf schließen, dass einer Flucht- und Missbrauchsgefahr bei einer Ausführung nicht hinreichend durch die Aufsicht von Bediensteten und gegebenenfalls weitere Sicherungsmaßnahmen begegnet werden kann; die auch bei einer Ausführung zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit vorgesehene Aufsicht durch im Regelfall mehrere Bedienstete hat gerade den Sinn, einer Flucht- und Missbrauchsgefahr entgegenzuwirken (vgl. Senat, Beschluss vom 14.12.2017 - III-1 Vollz(Ws) 441/17 -, juris).

    Insofern ist also bei der Entscheidung der JVA nicht hinreichend bedacht worden, dass auch die Versagung von Ausführungen zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit nur dann frei von Ermessensfehlern und verhältnismäßig ist, wenn die Gründe hierfür nicht pauschal, sondern lockerungsbezogen abgefasst sind; im Hinblick auf die Annahme einer Flucht- und Missbrauchsgefahr hat die auch bei einer Ausführung zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit vorgesehene Aufsicht durch - im Regelfall mehrere - begleitende Bedienstete gerade den Sinn, einer Flucht- und Missbrauchsgefahr entgegenzuwirken (vgl. Senat, Beschluss vom 14.12.2017 - III-1 Vollz(Ws) 441/17 - m.w.N., juris).

    Die Vollzugsbehörde muss sich jedoch zu den Tatsachen und der Abwägung der für und gegen Ausführungen zur Erhaltung der Lebenstüchtigkeit sprechenden Umstände umfassend verhalten (vgl. Senat, Beschluss vom 14.12.2017, a.a.O.); diesen Anforderung genügt das Vorbringen im vorliegenden Fall aus den vorgenannten Gründen nicht.

  • OLG Hamm, 09.05.2019 - 1 Vollz (Ws) 92/19

    Handfessel auch unter Kleidung möglich

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2019 - 1 Vollz (Ws) 461/19
    (wobei bei der sogenannten halben Hamburger Fesselung lediglich ein Fuß und eine Hand mit einer Kette verbunden werden, vgl. Senat, Beschluss vom 31.07.2012 - III-1 Vollz (Ws) 278/12 -, juris) und so zumindest grundsätzlich geeignet erscheint, insbesondere die von der Antragsgegnerin angeführte Gefahr der stigmatisierenden Wirkung einer Fesselung zu reduzieren (vgl. Senat, Beschluss vom 09.05.2019 - 1 Vollz (Ws) 92/19 - Beschluss vom 28.12.2018 - 1 Vollz (Ws) 715/18 -, jew. zit. n. juris).
  • OLG Hamm, 31.07.2012 - 1 Vollz (Ws) 278/12

    Rechtsgrundlage für die Fesselung eines im Maßregelvollzug befindlichen Probanden

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2019 - 1 Vollz (Ws) 461/19
    (wobei bei der sogenannten halben Hamburger Fesselung lediglich ein Fuß und eine Hand mit einer Kette verbunden werden, vgl. Senat, Beschluss vom 31.07.2012 - III-1 Vollz (Ws) 278/12 -, juris) und so zumindest grundsätzlich geeignet erscheint, insbesondere die von der Antragsgegnerin angeführte Gefahr der stigmatisierenden Wirkung einer Fesselung zu reduzieren (vgl. Senat, Beschluss vom 09.05.2019 - 1 Vollz (Ws) 92/19 - Beschluss vom 28.12.2018 - 1 Vollz (Ws) 715/18 -, jew. zit. n. juris).
  • OLG Hamm, 28.12.2018 - 1 Vollz (Ws) 715/18

    Strafvollzug; Ausführungen zum Erhalt der Lebenstüchtigkeit; "Hamburger

    Auszug aus OLG Hamm, 22.08.2019 - 1 Vollz (Ws) 461/19
    (wobei bei der sogenannten halben Hamburger Fesselung lediglich ein Fuß und eine Hand mit einer Kette verbunden werden, vgl. Senat, Beschluss vom 31.07.2012 - III-1 Vollz (Ws) 278/12 -, juris) und so zumindest grundsätzlich geeignet erscheint, insbesondere die von der Antragsgegnerin angeführte Gefahr der stigmatisierenden Wirkung einer Fesselung zu reduzieren (vgl. Senat, Beschluss vom 09.05.2019 - 1 Vollz (Ws) 92/19 - Beschluss vom 28.12.2018 - 1 Vollz (Ws) 715/18 -, jew. zit. n. juris).
  • BayObLG, 26.01.2023 - 203 StObWs 502/22

    Anforderungen an die Ablehnung der Gewährung von Vollzugslockerungen bei

    Bei Bedarf sind auch mehr als zwei Beamte für die Ausführung einzusetzen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22. August 2019 - III-1 Vollz (Ws) 461/19 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 14. Januar 2019 - III-1 Vollz (Ws) 506/18 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Dezember 2019 - 2 Ws 770/19 Vollz -, juris).
  • OLG Hamm, 21.07.2021 - 1 Vollz (Ws) 207/21

    Offener Vollzug; Selbstdisziplin; Absprachefähigkeit; Eignung;

    Die Vollzugsbehörde muss sich bei der Entscheidung über eine Verlegung in den offenen Vollzug - ebenso wie bei der Frage der Gewährung vollzugsöffnender Maßnahmen (vgl. dazu Senat, Beschlüsse vom 22. August 2019 - III-1 Vollz (Ws) 461/19, und vom 14. Dezember 2017 - III-1 Vollz (Ws) 441/17 -, juris) - zu den Tatsachen und der Abwägung der für und gegen eine Verlegung sprechenden Umstände umfassend äußern (vgl. dazu u.a. Senat, Beschluss vom 24. Januar 2017 - III-1 Vollz (Ws) 538/16 -, juris).
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